Arbeitsstundenregelung
Zur Erhaltung der Vereinsanlage, der Einrichtungen des Vereins, wie auch eines intakten Vereinslebens, ist es erforderlich, dass die Reitanlage des Vereins / Einrichtungen des Vereins durch Arbeitseinsätze jährlich instand gesetzt bzw. instand gehalten werden, wie auch Leistungen zugunsten des Vereins erbracht werden.
Von den aktiven Mitgliedern des Vereins
sind daher pro Kalenderjahr die nachfolgenden Arbeitsleistungen zu
erbringen. Diese Arbeitsleistungen können auch durch eine
jährliche Geldzahlung abgegolten, oder im Namen
des aktiven Vereinsmitgliedes durch dritte
Personen erbracht werden.
(z.B. bei Jugendlichen die Erziehungsberechtigten)
Erwachsene Mitglieder = 20 Arbeitsstunden (á 60 Min.) pro
Jahr.
Mitglieder ab 14 Jahre = 10 Arbeitsstunden (á 60 Min.) pro
Jahr.
Es werden nur volle Arbeitsstunden angerechnet, angefangene Arbeitsstunden werden abgerundet.
(Siehe hierzu die Arbeitskarte)
Aktive Mitglieder des Vereins sind solche Mitglieder die ein Pferd besitzen und die Anlage mit Pferd in irgendeiner Form nutzen.
Wir freuen uns wenn Passive Mitglieder, auf freiwilliger Basis, ihre Arbeitskraft dem Verein zur Verfügung zu stellen, um ein intaktes Vereinsleben zu gewährleisten.


